AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (in weiterer Folge AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Johann Unterauer) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind hiermit abbedungen.

2. Umfang des Beratungsauftrages oder Leistungen

2.1 Der Auftragnehmer trainiert/coached Unternehmer / Mitarbeiter / Privatpersonen bei der Durchführung von Veränderungsprozessen auf dem Weg zur Erreichung von Zielen, und schuldet somit eine bestmögliche Leistung, jedoch keinen Erfolg. Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vereinbart. Für den Erfolg der Inhalte und Methoden wird keine Haftung übernommen. Der Rechnungsbetrag wird auch geschuldet, wenn der erwünschte Erfolg – aus welchen Gründen auch immer – nicht eintritt. Eine Rückzahlung bereits getätigter Zahlungen ist aus diesem Grund ausgeschlossen. Der Auftraggeber erbringt die Leistung weisungsfrei und eigenverantwortlich und ist an keinen bestimmten Arbeitsort oder Arbeitszeit gebunden.

2.2. Der Auftragnehmer geht bei der Erbringung der Leistung „Coaching“ davon aus, dass der Auftraggeber psychisch gesund ist. Die Leistungen vom Auftragnehmer sind nicht geeignet, eine ärztliche oder therapeutische Behandlung zu ersetzen.

2.3. Bemerkungen vom Auftragnehmer zu medizinischen, psychologischen, rechtlichen, steuerlichen oder wirtschaftlichen Themen sind unverbindlich und nicht Teil des Leistungsspektrums.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Auftragnehmer alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht erhält und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung der Leistungen von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit bekannt werden.

4. Schutz des geistigen Eigentums

4.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Organisationspläne, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftraggeber. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung vom Auftragnehmer – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

4.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen Beendigung des Vertragsverhältnisses bei Wahrung sämtlicher Rechte auf Honorar, Unterlassung und Schadenersatz.

5. Gewährleistung

5.1 Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

5.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

6. Haftung

6.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Sachschäden nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).

6.2 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

6.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden vom Auftragnehmer zurückzuführen ist.

7. Geheimhaltung / Datenschutz

7.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller ihr im Rahmen ihrer Leistungserbringung zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

7.2 Die Schweigepflicht reicht über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

7.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Auftraggeber als Referenz in ihren Werbemitteln und auf der Homepage anzuführen, wenn dieser schriftlich zustimmt. Insofern ist der Auftragnehmer von der Verschwiegenheitspflicht entbunden.

8. Honorar

8.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer ein Honorar gemäß der Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung fällig.

8.2 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegungen vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

8.3 Unterbleibt die Leistung aus Gründen auf Seiten des Auftraggebers, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars zuzüglich schon angefallener Barauslagen gegen Rechnungslegung.

8.4 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch nicht berührt.

8.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.

8.6. Bestätige Aufträge können bis sechs Tage vor dem vereinbarten Termin storniert werden. Bei Stornierung innerhalb von sechs Tagen vor dem vereinbarten Termin bzw. Nicht-Wahrnehmung des Termins schuldet der Auftraggeber das vereinbarte Honorar.

9. Dauer des Vertrages

9.1 Die Leistungen des Auftragnehmers enden grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts, Coachings oder Trainings.

9.2 Der Vertrag kann jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Wichtige Gründe sind insbesondere, – die Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen, – Zahlungsverzug nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens berechtigte Bedenken gegen die Bonität eines Auftraggebers, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, wenn dieser trotz Aufforderung vom Auftragnehmer keine Vorauszahlungen leistet.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

10.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

10.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder unwirksam gewordene Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt.

10.4. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Daten elektronisch gespeichert werden.

10.5 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung vom Auftragnehmer. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort vom Auftragsnehmer zuständig.

10.6. Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

10.7. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

Sein. Und Wirken.